Brandschutzhelfer gem. DGUV 205-023
Unternehmen haben eine ausreichende Anzahl (ca. 5 %) der Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen auszubilden und als Brandschutzhelfer zu benennen (DGUV 205-023).
Nach ASR A2.2 sollte bei einer normalen Brandgefährdung die Unterweisung mit Übung alle 2 bis 5 Jahren wiederholt werden. Dabei ist das Zeitintervall der Wiederholung in einer betrieblichen Gefährdungsbeurteilung festzulegen.
Themeninhalte:
-Grundzüge des Brandschutzes
-Betriebliche Brandschutzorganisation
-Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
-Gefahren durch Brände
-Verhalten im Brandfall
-Praxis
Dauer: 4 UE
Abschluss: Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der BG / Arbeitgeber
Status: 
Belegung: 9 von 15 Plätzen frei
Kursnr.: 262-S043
Beginn: Do., 18.06.2026, 14:00 - 17:00 Uhr
Dauer: 0
Kursort: lloydstraße 12, 27432 Bremervörde
Gebühr: 150,00 € (inkl. MwSt.)
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